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Teilnahmebedingungen für die Aktion “Kellogg’s Herzensprojekte” - Bewerbungsphase

Veranstalter der Aktion „Kellogg’s Herzensprojekte“ („Aktion“) ist die Kellogg (Deutschland) GmbH, Burchardstraße 8, 22095 Hamburg, Deutschland („Veranstalter“). Die Aktion wird veranstaltet unter www.kelloggs-herzensprojekt.de.

Aktionszeitraum: Die Aktion läuft vom 01.09.2024 bis 30.11.2024 23:59 Uhr („Aktionszeitraum“) und ist unterteilt in den Bewerbungszeitraum (vom 01.09.2024 bis 31.10.2024 23.59 Uhr) und den Abstimmungszeitraum (vom 01.10.2024 bis 30.11.2024 23:59 Uhr).

Diese Teilnahmebedingungen regeln, unter welchen Voraussetzungen eine Teilnahme an der Aktion möglich ist und wie sich der Ablauf der Aktion und der Ablauf der Bewerbungsphase gestaltet.

Mit der Teilnahme an der Aktion und der Bewerbung für die Aktion werden die folgenden Teilnahmebedingungen sowie die Datenschutzbestimmungen dieser Aktion akzeptiert.

I. Teilnahme an der Aktion und Ablauf der Bewerbung

1. Teilnahmeberechtigt ist jeder eingetragene, rechtsfähige Amateursportverein (e.V.) in der Bundesrepublik Deutschland, der im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht eingetragen ist und einen ideellen sowie gemeinnützigen Zweck erfüllt.

2. Vereine können sich während des Zeitraums vom 01.09.2024 bis zum 31.10.2024 23:59 Uhr („Bewerbungszeitraum“) für die Aktion bewerben.

3. Für die Bewerbung ist eine Registrierung durch einen gesetzlichen Vertreter oder ein vereinsnahes Mitglied des Vereins erforderlich. Die Registrierung erfolgt ausschließlich online über das hinterlegte Bewerbungsformular auf der Aktionswebseite unter www.kelloggs-herzensprojekt.de („Aktionswebseite“). Für die Bewerbung ist zwingend ein Internetzugang erforderlich.

4. Die Bewerbung für die Aktion und Teilnahme sind kostenlos. Aufwendungen der Teilnehmer im Rahmen der Registrierung und/oder der Bewerbung werden nicht erstattet.

5. Mit der Bewerbung für die Aktion sind seitens des Vereins folgende Daten anzugeben: (1) Vereinsname, (2) Logo des Vereins, (3) Anschrift, (4) Vor- und Nachname sowie Funktion des Ansprechpartners, (5) E-Mail-Adresse des Ansprechpartners, (6) Angabe, wie man von der Aktion erfahren hat, (7) Angaben zum Herzensprojekt (u.a. Verwendungszweck der Kosten) inkl. einer Kurzbeschreibung sowie (8) die anfallenden Kosten des Herzensprojekts (die maximalen Kosten je Projekt betragen 5.000 EUR). Zudem sind die Teilnahmebedingungen und die Datenschutzerklärungen durch den Teilnehmer zu bestätigen. Im Falle eines Verstoßes gegen diese Teilnahmebedingungen ist der Veranstalter berechtigt, die Bewerbung eines Vereins abzulehnen und/oder den Verein (auch nach Aktionsbeginn) von der Aktion auszuschließen. Etwaige auf den Verein ggf. bis dahin abgegebenen Stimmen verfallen. Weitere Ansprüche bleiben unberührt.

6. Hinweise auf Fotobeiträge im Zusammenhang mit der Bewerbung

  • Die eingereichten Fotos/Logos für die Bewerbung müssen frei von politischer oder religiöser Werbung sein, dürfen nicht gegen die guten Sitten verstoßen oder die Persönlichkeitsrechte Dritter beschränken.
  • Der Einreichende bestätigt, dass er der alleinige und ausschließliche Eigentümer und Rechteinhaber an den eingereichten Fotos ist.
  • Fotos/ Logos können ausschließlich online eingereicht werden.
  • Es werden folgende Formate akzeptiert: jpg, png

7. Folgende Vereine sind von einer Teilnahme ausgeschlossen:

  1. Vereine, die durch ihre Ziele, Aktivitäten oder Mitgliedschaften rechtsradikale, rassistische, antisemitische, homophobe oder sonstige diskriminierende Ideologien verbreiten oder unterstützen.
  2. Vereine, die durch ein Gericht oder eine zuständige Behörde als verfassungswidrig eingestuft wurden oder deren Verfassungswidrigkeit durch öffentliche Aussagen, Programme oder Tätigkeiten offensichtlich ist.
  3. Vereine, die in der Vergangenheit durch rechtsradikale oder verfassungswidrige Handlungen oder Äußerungen aufgefallen sind.
  4. Vereine, die mit Gruppierungen oder Einzelpersonen in Verbindung stehen, die rechtsradikale oder verfassungswidrige Ideologien verbreiten oder unterstützen.

8. Kriterien der beworbenen Herzensprojekte: Die beworbenen Projekte müssen dem Verein förderlich und unterstützend sein. Die finanzielle Unterstützung (max. 5.000 EUR je Projekt) wird gewährt für Aktivitäten wie beispielsweise den Ausbau von Sporteinrichtungen, den Kauf von Sportausrüstung und Sportkleidung, die Förderung von Bildung oder Gesundheitsprojekten. Die Umsetzung des Projektes muss innerhalb von 6 Monaten nach Gewinnauszahlung erfolgen. Nach erfolgreicher Umsetzung sind entsprechende Nachweise (z.B. Bilder, Rechnungen) per E-Mail an info@kelloggs-herzensprojekt.de zu senden.

9. Folgende Projekte sind von der Aktion ausgeschlossen: Projekte, die rein kommerzielle Zwecke verfolgen, wie z. B. Partys oder ähnliche Veranstaltungen, sowie Miet- oder Instandhaltungskosten sind von der Teilnahme ausgeschlossen.

10. Vereine können sich während des Bewerbungszeitraums für die Aktion bewerben. Nach der Prüfung aller Unterlagen werden die Bewerber für die Teilnahme freigeschaltet, sofern die Bewerbung den Teilnahmebedingungen entspricht. Die Zulassung der Bewerbung liegt im sachlichen Ermessen des Veranstalters. Ein Rechtsanspruch auf eine Teilnahme besteht nicht, die Ablehnung einer Bewerbung muss nicht begründet werden. Vor Beginn des Bewerbungszeitraums ist die Agentur jederzeit berechtigt, von der Durchführung der Aktion Abstand zu nehmen. Bewerbungen, die nach Beginn des Bewerbungszeitraums eingehen, werden innerhalb von drei Werktagen nach Eingang freigeschaltet und für das Online-Voting-Verfahren zugelassen, sofern alle Aktionsbedingungen eingehalten wurden. Auf der Aktionswebseite werden Name/Logo des Vereins, Name des Projektes und die Projektbeschreibung sowie die Summe veröffentlicht, für die sich beworben wurde.

11. Jeder Verein kann sich nur mit einem Herzensprojekt bewerben.

12. Für den rechtzeitigen Eingang der Bewerbung ist allein der teilnehmende Verein verantwortlich. Es wird keine Gewährleistung sowie keine Haftung für die technische Erreichbarkeit der Bewerbungsmöglichkeit auf der Aktionswebseite übernommen.

13. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Vereine, bei denen der Verdacht besteht, dass sie sich bei der Teilnahme an der Aktion unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder anderweitig versuchen, sich oder Dritten durch Manipulationen Vorteile zu verschaffen, von der Teilnahme auszuschließen. Hierzu zählen auch die Angabe von falschen Kontaktdaten. In diesen Fällen können auch nachträglich noch Auszahlungen aberkannt und zurückgefordert werden.

14. Der Verein kann jederzeit die Teilnahme an der Aktion freiwillig beenden. Hierzu ist eine entsprechende Erklärung eines gesetzlichen Vertreters des Vereins erforderlich, mit welcher der Wille zum Ausdruck kommt, die Teilnahme an der Aktion beenden zu wollen. Diese Erklärung kann per E-Mail (an: info@kelloggs-herzensprojekt.de) erfolgen. Im Falle einer Teilnahmebeendigung können für den Teilnehmer keine Stimmen mehr abgegeben werden. Bereits abgegebene Stimmen verlieren ihre Gültigkeit.

15. Der Veranstalter beabsichtigt, die Gewinner im Rahmen von Marketingmaßnahmen im Zusammenhang mit der Aktion einzubinden, einschließlich der Verwendung des Namens und ggf. Logos des Vereins, Fotos, Video- oder Filmausschnitten und/oder anderer visueller Darstellungen der Gewinner für Werbezwecke oder für jeden anderen Zweck in allen jetzt und in der Zukunft bekannten Medien und Formaten ohne zusätzliche Vergütung (finanziell oder anderweitig). Die Teilnahme liegt im Ermessen der Vereine und ist keine Bedingung für die Annahme des Gewinns.

II. Gewinnermittlung

1. Die Ermittlung der Platzierungen und Gewinner im Rahmen der Aktion erfolgt ausschließlich unter den im Zeitpunkt des Endes des Bewerbungszeitraums registrierten Teilnehmern.

2. Die Ermittlung der Gewinnervereine erfolgt durch ein Online-Voting-Verfahren. Im Rahmen des Online-Voting-Verfahrens können Verbraucher für einen Verein auf der Aktionswebseite unter www.kelloggs-herzensprojekt.de abstimmen. Der Abstimmungszeitraum läuft vom 01.10.2024 bis 30.11.2024 23:59 Uhr. Es gelten die gesonderten Teilnahmebedingungen für das Online-Voting-Verfahren. Nach Ablauf des Abstimmungszeitraums wird eine Rangliste unter allen zu diesem Zeitpunkt registrierten Vereinen anhand der abgegebenen Stimmen erstellt. Der Gesamtpreispool von 40.000 EUR wird nach Rangliste aufgeteilt. Die gemäß der Rangliste ermittelten Gewinnervereine erhalten die beworbenen Projektkosten per Überweisung (maximal 5.000 EUR) (siehe hierzu auch III. 1.).

3. Vereine, die Ihre Teilnahme vor Ende des Aktionszeitraums freiwillig beendet haben oder von einer Teilnahme ausgeschlossen wurden, werden bei Gewinnermittlung nicht berücksichtigt.

4. Sämtliche Gewinne sind hinsichtlich deren Verwendung beschränkt auf die nachweisliche Verwendung für das im Rahmen der Bewerbung jeweils angegebene Projekt. Auf Anforderung ist der jeweilige Gewinner verpflichtet, geeignete Nachweise (Kostenvoranschläge, Rechnungen, Auftragsbestätigung) zu erbringen, dass eine Verwendung des Gewinns ausschließlich für das Projekt, welches dieser bei dessen Bewerbung angegeben hat, verwendet wird. Erbringt der zur Nachweisführung jeweils aufgeforderte Gewinner innerhalb angemessener Frist keinen entsprechenden Verwendungsnachweis, behält sich der Veranstalter vor, den an den betreffenden Gewinner ausgegebenen Geldgewinn ohne Abzug zurückzuverlangen.

5. Für die Gewinnauszahlung ist es notwendig, dass der Nachweis der Gemeinnützigkeit des Vereins erbracht wird.

6. Barauszahlungen der Gewinne sind ausgeschlossen.

III. Gewinnerbenachrichtigung

1. Die Benachrichtigung der Gewinnervereine erfolgt ausschließlich per E-Mail in Textform über die bei der Bewerbung angegebenen E-Mail-Kontaktadresse. Voraussetzung für die finale Gewinnzuteilung ist, dass der Gewinner den Erhalt der Gewinnbenachrichtigung unverzüglich, spätestens jedoch binnen 28 Tagen nach der Gewinnerbekanntgabe bestätigt. Die Bestätigung muss als Antwort an die Absender-E-Mail erfolgen und zugleich müssen die Kontoverbindungsdaten mitgeteilt werden. Zusätzlich ist als Nachweis der Freistellungsbescheid des Vereins vorzulegen. Der Verein muss über eine Bankverbindung in Deutschland verfügen, die im SEPA Zahlungsstandard erreichbar ist. Die Überweisung erfolgt ausschließlich in Euro. Andere Währungen sind ausgeschlossen. Andere Zahlungsarten (z.B. per Paypal) sind ausgeschlossen. Nach Ablauf des Zeitraums von 28 Tagen, gerechnet ab dem Zeitpunkt der Versendung der Benachrichtigung über den Gewinn per E-Mail, behält sich der Veranstalter das Recht vor, einen neuen Gewinner zu bestimmen oder den Gewinn verfallen zu lassen.

2. Sollte eine Gewinnbenachrichtigung an einen Gewinnerverein nicht möglich sein (z.B. weil die angegebene E-Mail-Adresse nicht korrekt ist), bleibt es dem Veranstalter nach eigenem Ermessen überlassen, den Gewinn anderweitig zu verwenden (z.B. den Gewinn nach den vorliegenden Teilnahmebedingungen an Vereine zu vergeben, die nicht gewonnen haben).

3. Im Falle des nachträglichen Ausschlusses eines Vereins ist der Veranstalter unbeschadet weiterer Ansprüche dazu berechtigt, etwaige an den Verein ausgekehrte Gewinne zurückzuverlangen. Unter den verbleibenden Teilnehmern wird sodann eine neue Rangliste gebildet.

IV. Nachweisverpflichtungen

Jeder Gewinner ist grundsätzlich verpflichtet, innerhalb von 14 Tagen nach Zahlung des entsprechenden Geldgewinns (maßgeblich ist das Datum der Zahlungsanweisung) eine schriftliche Spendenquittung/Empfangsbestätigung in Höhe des zur Auszahlung gegebenen Gewinnbetrages zum Zwecke der Vorlage gegenüber deutschen Finanzämtern auszustellen. Erfolgt trotz Aufforderung binnen angemessener Frist keine Ausstellung und Aushändigung eines entsprechenden Spendenbelegs bzw. einer Empfangsbestätigung, behält sich der Veranstalter das Recht vor, von dem jeweiligen Teilnehmer die vollständige Rückzahlung des an diesen ausgezahlten Geldgewinns zu verlangen.

V. Datenschutz

Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist der Veranstalter: Kellogg (Deutschland) GmbH, Burchardstraße 8, 22095 Hamburg, Deutschland.

Der Veranstalter erhebt, verarbeitet und nutzt die personenbezogenen Daten der Teilnehmenden nur unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen und zur Bereitstellung, Durchführung und Abwicklung der Aktion, einschließlich der Weitergabe der Daten an einen Abwicklungspartner. Hierzu gehören z.B. Vorname, Nachname und E-Mail-Adresse. Der Veranstalter kann Dritte mit der Verarbeitung der Daten zur Abwicklung und zum Versand der Gewinne beauftragen. Die Daten werden nicht an unberechtigte Dritte weitergeben und nicht an Dritte verkauft. Der Veranstalter hat sichergestellt, dass alle eingesetzten Auftragsverarbeiter dazu verpflichtet sind, die Standardvertragsklauseln der EU zum Datenschutz einzuhalten.

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt zu dem Zweck der Abwicklung der Aktion, insbesondere zur Ermittlung und Benachrichtigung der Gewinner. Zum Zweck der Versendung und Zustellung von Gewinnen können wir nachträglich weitere Daten, z.B. Bank- und Kontodaten erheben und verarbeiten. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist die Erfüllung des durch die Teilnahme an dem Gewinnspiel bestehenden Schuldverhältnisses (Art. 6 Abs. 1 b DSGVO).

Die persönlichen Daten der Teilnehmenden im Rahmen der Aktion werden bis zur endgültigen Abwicklung des Gewinnspiels gespeichert und anschließend gelöscht.

Alle zu Teilnehmenden an diesem Gewinnspiel erhobenen Daten werden gemäß den gesetzlichen Vorschriften vertraulich behandelt.

Die Teilnehmenden haben bezüglich Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit ein Recht auf Auskunft, Berichtigung oder Löschung, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung, ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung, ein Recht auf Datenübertragbarkeit sowie ein Recht auf Widerruf der Einwilligung. Hierzu können sich Teilnehmer an den Veranstalter wenden. Wir weisen Sie darauf hin, dass im Falle eines Widerspruchs die weitere Teilnahme an dem Gewinnspiel ausgeschlossen ist. Die Teilnehmenden haben zudem das Recht, sich bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten durch uns zu beschweren.

VI. Sonstiges

1. Eine Übertragung sowie eine Barauszahlung bzw. der Umtausch des Gewinns sind nicht möglich.

2. Der Veranstalter ist jederzeit berechtigt, die Durchführung der Aktion abzubrechen. Weiterhin ist der Veranstalter zur Modifizierung und / oder Aussetzung der Aktion berechtigt.

3.Der Veranstalter behält sich zudem das Recht vor, die Aktion jederzeit, auch ohne Einhaltung von Fristen, ganz oder teilweise vorzeitig zu beenden oder auszusetzen, wenn

  • Manipulationen festgestellt werden oder aus sonstigen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung der Aktion nicht gewährleistet werden kann,
  • nicht autorisierte Eingriffe von Dritten in die Hard- oder Software von der Agentur in Bezug auf die Aktion und insb. die hierzu verwendeten Daten festgestellt werden,
  • sonstige technische und / oder rechtliche Gründe einer Fortsetzung der Aktion entgegenstehen,
  • Umstände höherer Gewalt oder sonstig äußere, nicht von der Kellogg Gmbh zu beeinflussende Umstände eine Abänderung, Aussetzung oder Beendigung der Sonderaktion erfordern.

4. Ersatzansprüche der Teilnehmer im Falle einer solchen Modifizierung, Aussetzung und / oder Beendigung gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

5. Eine Verpflichtung zur Durchführung der Aktion wird nicht begründet und nicht übernommen. Einen etwaigen Abbruch oder eine sonstige Beendigung der betreffenden Aktion wird auf der Aktionswebseite veröffentlicht und bekannt gegeben.

6. Der Veranstalter haftet im Rahmen dieser Teilnahmebedingungen dem Grunde nach nur für Schäden, (a) die er oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben bzw. die (b) aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch eine Pflichtverletzung des Veranstalters oder eines seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Ferner haftet er, (c) wenn der Schaden durch die Verletzung einer Verpflichtung entstanden ist, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Teilnehmer regelmäßig vertraut und vertrauen darf (Kardinalpflicht).

Er haftet in den vorgenannten Fällen (a) und (b) der Höhe nach unbegrenzt. Im Übrigen ist der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. In anderen als den in Absatz 1 dieser Ziffer genannten Fällen ist die Haftung des Veranstalters unabhängig vom Rechtsgrund ausgeschlossen.

Die Haftungsregelungen in vorstehenden Absätzen gelten auch für eine persönliche Haftung der Organe, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz aus der Übernahme einer Garantie oder wegen arglistiger Täuschung in Betracht kommt, bleibt sie von den vorstehenden Haftungsregelungen unberührt. Für Datenverluste, insbesondere im Wege der Datenübertragung, und andere technische Defekte, die außerhalb des Einflussbereichs des Veranstalters oder in seinem Auftrag tätige Agenturen oder Dienstleister liegen, übernehmen diese keine Haftung, sie haften insbesondere nicht für fehlgeschlagene Vorgänge, wenn aufgrund von fehlerhaften E-Mail-Adressen und Anschriften der Gewinn nicht zugestellt werden kann.

7. Die Aktion, Aktionsbedingungen sowie deren Abwicklung richten sich ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Die Aktionsbedingungen können jederzeit von dem Veranstalter auch ohne gesonderte Benachrichtigung geändert werden.

9. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein und / oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen.